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AGB Video,Imagefilme,Musikvideos,Hochzeitsvideos, Luftaufnahmen, und sonstige Bewegte Bilder

 

1. Grundlagen der Geschäftsbeziehung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und WELLFILM CINEMA AUSTRIA. Sie sind durch ein besonderes Vertrauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, das WELLFILM CINEMA AUSTRIA seine Aufträge mit der notwendigen Sorgfalt und unter Wahrung des Datenschutzgesetzes ausführt. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn WELLFILM CINEMA AUSTRIA bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 10 Werktagen nach Bekanntgabe der Änderungen an WELLFILM CINEMA AUSTRIA absenden. Für die gesamte Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie stehen zur Einsicht zur Verfügung und werden auf Wunsch ausgehändigt. Vertragswährung ist der EURO als einziges zulässiges Zahlungsmittel. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. WELLFILM CINEMA AUSTRIA ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

2. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Auftrag
Auf die Geschäftsbeziehung finden die Regelungen deutschen Rechts Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Wels Österreich. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag (Auftrag) mit dem Auftraggeber kommt durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages zustande. Bei telefonischen oder mündlichen Aufträgen entsteht die Rechtsverbindlichkeit des Auftrages durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in schriftlicher Form, als E-Mail oder Fax.

3. Honorar und Preise
Die Berechnung der Angebotspreise richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Empfehlungen der Preisliste auf Wellfilm.at. 

4. Entgelte, Kosten
WELLFILM CINEMA AUSTRIA ist berechtigt, für seine Leistungen Entgelte, insbesondere Gebühren und Provisionen vom Kunden zu verlangen. Dies gilt auch für Leistungen, die zusätzlich zu einer üblichen Grundleistung im Auftrag oder nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag im Interesse des Kunden erbracht oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung mit ihm erforderlich werden. Es gelten die jeweilig vereinbarten Entgelte. Dem Kunden können alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Kosten und Auslagen in Rechnung gestellt werden, die WELLFILM CINEMA AUSTRIA für erforderlich halten durfte und die über die allgemeinen Geschäftskosten hinausgehen (z.B. für Versicherungen, Steuern, Briefporto, Ferngespräche, Telegramme und Fernschreiben). Der Kunde kann die Vorlage einer Abrechnung verlangen.

5. Haftung
WELLFILM CINEMA AUSTRIA haftet für eigenes Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Von der Haftung ausgeschlossen sind alle Leistungen Dritter und Unterauftragnehmer sowie die Übermittlung von Daten und Kennzahlen. In diesem Fall hat sich der Kunde direkt an den Unterauftragnehmer, Dienstleister oder Produzenten zu wenden. WELLFILM CINEMA AUSTRIA wird hierzu lediglich den Kontakt herstellen (Vermittler). WELLFILM CINEMA AUSTRIA haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines Betriebs, insbesondere infolge von Störungen der Technik, Software, Kommunikationsmedien, höherer Gewalt sowie infolge von sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Vorkommnissen verursacht sind oder die durch Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslands eintreten. Nicht ersetzt werden Verbindlichkeiten und Schäden gegenüber dem Vertragspartner von WELLFILM CINEMA AUSTRIA, die durch Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Streik, Beschlagnahme, Behinderung des Waren-, Dienstleistungs-, Zahlungs- oder Abwicklungsverkehrs, u.a. von hoher Hand, Naturkatastrophen oder durch Kernenergie nach den Vorschriften des Atomgesetzes mitverursacht wurden. Ist nicht festzustellen, ob eine dieser Ursachen vorliegt, so entscheidet die überwiegende Wahrscheinlichkeit.

6. Mitwirkungs- u. Sorgfaltspflichten des Kunden
WELLFILM CINEMA AUSTRIA führt die Aufträge des Kunden mit der notwendigen Sorgfalt aus. Für den Kunden bestehen seinerseits besondere Mitwirkungs- und sonstige Sorgfaltspflichten, insbesondere die schriftliche Mitteilung wesentlicher Angaben und Änderungen (z.B. Auftragsinhalt, Name, Anschrift, Telefon, Verfügungs- und Verpflichtungsfähigkeit, Eheschließung/ -auflösung oder Änderung des ehelichen Güterstandes, zeichnungsberechtigte Personen, Geschäftsunfähigkeit eines Vertreters oder Bevollmächtigten, Vollmachten oder Prokura). Angaben bei Aufträgen und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und Bestätigungen müssen als solche gekennzeichnet sein und innerhalb von5 Werktagen schriftlich angezeigt werden. Der Kunde hat bei allen Aufträgen und Geschäften insbesondere auf richtige, vollständige, unmissverständliche und leserliche Angaben zu achten. Bei telefonischen, telegrafischen, drahtlosen oder auf entsprechenden anderen technischen Wegen (z.B. Internet, E-Mail) erteilten Aufträgen oder Weisungen hat der Kunde dafür zu sorgen, dass sich keine Übermittlungsfehler, Missverständnisse, Missbräuche und Irrtümer ergeben. Wenn der Auftraggeber WELLFILM CINEMA AUSTRIA mit der Herstellung eines Werks beauftragt, muss der Auftraggeber sich vorher mit dessen künstlerischen Eigenarten und Auffassungen vertraut machen. Wird die Gestaltungsfreiheit nicht vertraglich eingeschränkt, muss der Auftraggeber das Werk bei Nichtgefallen dennoch abnehmen. Der Auftraggeber ist jedoch grundsätzlich verpflichtet und hat die Möglichkeit, WELLFILM CINEMA AUSTRIA Gelegenheit einzuräumen, das Werk mindestens einmal nachzubessern. Einwendungen müssen unverzüglich, spätestens aber nach 5 Werktagen, schriftlich erhoben werden. Falls dem Kunden Unterlagen oder Informationen nicht zugehen, deren Eingang der Kunde zu erwarten oder mit deren Eingang er rechnen muss, hat er WELLFILM CINEMA AUSTRIA unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit die Bestätigungen von Aufträgen oder Weisungen des Kunden abweichen, hat er dies unverzüglich, spätestens aber nach 5 Werktagen, schriftlich zu beanstanden. Schäden und Nachteile aus einer schuldhaften Verletzung von Mitwirkungs- und sonstigen Sorgfaltspflichten gehen voll zu Lasten des Kunden. Soweit WELLFILM CINEMA AUSTRIA kostenfreie Leistungen und Dienste erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Schadensersatz- oder Minderungsanspruch besteht nicht. WELLFILM CINEMA AUSTRIA behält sich das Recht vor, Unterauftragnehmer zur Erfüllung eines Auftrages einzusetzen oder zu beauftragen. Lieferungen und Leistungen können in Teilabschnitten erbracht werden. In diesem Falle gilt jede Teillieferung/ Leistung als eigenes Rechtsgeschäft und hat keinen Einfluss auf die nicht erbrachten Teile/ Leistungen. Zu Teillieferungen ist WELLFILM CINEMA AUSTRIA jederzeit berechtigt. Einwendungen jeder Art, insbesondere gegen Leistungen, Lieferungen und Rechnungen müssen unverzüglich, spätestens aber nach 5 Werktagen, schriftlich erhoben werden.

7. AGB-Pfandrecht, Sicherung¬s¬ab¬tretung, verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt 
Der Kunde räumt hiermit WELLFILM CINEMA AUSTRIA ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in den Besitz von WELLFILM CINEMA AUSTRIA oder sonstige Verfügungsmacht gelangen. Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen WELLFILM CINEMA AUSTRIA. Das Pfandrecht sichert alle bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten, auch gesetzlichen Ansprüche von WELLFILM CINEMA AUSTRIA gegen den Kunden und Dritte, für deren Verbindlichkeiten der Kunde persönlich haftet, die er in Verbindung mit der Geschäftsverbindung erwirbt. Es besteht ein verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt, bei dem alle Rechte am Eigentum der Forderungen bei abgetretenen, verkauften, aufgerechneten oder verrechneten Forderungen, Leistungen, Dienste und Waren bis zur vollständigen Begleichung bei WELLFILM CINEMA AUSTRIA liegen. WELLFILM CINEMA AUSTRIA ist zur Verwertung dieser Werte berechtigt, wenn der Kunde seinen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit und trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist und der Androhung der Verwertung nicht nachkommt. Dies gilt auch bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Obliegenheitsverletzung. Unter mehreren Sicherheiten hat WELLFILM CINEMA AUSTRIA die Wahl.

8. Zahlungsbedingungen
Forderungen sind grundsätzlich sofort, d.h. ohne schuldhaftes Zögern fällig, so keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind. Bei Zahlungsverzug werden 6,5% Zinsen p. a. fällig. Schecks, Wechsel und Lastschriften gelten erst mit ihrer vollständigen Einlösung als bezahlt. Wurde eine Forderung nicht oder nur teilweise innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, können Leistungen verwehrt oder zurückbehalten werden. Forderungen können von WELLFILM CINEMA AUSTRIA verrechnet werden. Es gilt insbesondere der verlängerte/ erweiterte Eigentumsvorbehalt gemäß § 7 der AGB. WELLFILM CINEMA AUSTRIA behält sich vor, weitere Kosten und Auslagen bei Zahlungsverzug geltend zu machen. Bis zum vollständigen Zahlungs-eingang auf dem Geschäftskonto von WELLFILM CINEMA AUSTRIA bleiben alle Werke, Kopien, Informationen und Schriftstücke geistiges und rechtliches Eigentum von WELLFILM CINEMA AUSTRIA. Jede unrechtmäßige Verwendung wird rechtlich verfolgt. Einwendungen jeder Art müssen unverzüglich, spätestens aber nach 5 Werktagen, schriftlich erhoben werden.

9. Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Vorlagen ist der Auftraggeber / Kunde allein verantwortlich. Das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung, Eigentum von WELLFILM CINEMA AUSTRIA. Der Kunde haftet alleine für alle übermittelten Daten und deren Urheberrechte. WELLFILM CINEMA AUSTRIA prüft nicht, ob der Kunde über die Rechte aus den Daten (Bilder, Texte, etc.) verfügt. Hierfür trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Nachdruck oder Vervielfältigung – gleichgültig in welchem Verfahren – auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechtes sind, ist ohne Genehmigung von WELLFILM CINEMA AUSTRIA nicht zulässig. Druckvorlagen, Kopiervorlagen (Negative, Diapositive), digitale Rohdaten (Audio/Video), Masterdatein, Sichtungs- und Berwertungskopien (Musikvideos Imagefilme, Werbespots) oder dergleichen verbleiben Eigentum von WELLFILM CINEMA AUSTRIA auch dann, wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

Weiters ist in jeden Video oder Bewegen Bild der ISRC Code von WELLFILM CINEMA AUSTRIA einzutragen. Der ISRC Code wird von WELLFILM CINEMA AUSTRIA in die WAV Datei eingebunden und darf weder verändert noch gelöscht werden. Weiters muss bei allen Medien/Sozialen Plattformen sowie YouTube, Vimeo und ähnlichen Plattformen der ISRC Code in der gesamten Form bekannt gegeben werden.

10. Entwürfe, Muster, digitale Rohdaten, Berwertungskopien
Entwürfe, Muster, digitale Rohdaten (Audio/Video), Masterdatein, Sichtungs- und Berwertungskopien werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Es gelten in diesem Fall die Vorschriften des Werksvertragsrechtes und des Urheberschutzgesetzes.

11. Satzfehler und Korrekturabzüge
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von WELLFILM CINEMA AUSTRIA infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Korrekturabzüge und Ausdrucke sind vom Auftraggeber/ Kunden auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Lieferanten druckreif oder nutzbar erklärt zurückzugeben. WELLFILM CINEMA AUSTRIA haftet nicht für vom Auftraggeber/ Kunden übersehene Fehler.

12. Auflösung der Geschäftsbeziehung
Sowohl der Kunde als auch WELLFILM CINEMA AUSTRIA können die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, soweit dem keine abweichenden Vorschriften wie z.B. Pauschalpreisvertrag /-auftrag oder anderweitige Vereinbarungen entgegenstehen. Dabei sind die Belange des anderen Geschäftspartners zu berücksichtigen. Kündigt eine der beiden Parteien, so wird sie den berechtigten Belangen der anderen Partei angemessen Rechnung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen. Für WELLFILM CINEMA AUSTRIA ist ein Kündigungsgrund insbesondere dann gegeben, wenn Daten seitens des Kunden zurückgehalten werden, Termine seitens des Kunden nicht wahrgenommen werden, Verletzungen nach § 6 oder § 9 dieser AGB, die Einhaltung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder die Durchsetzbarkeit der Ansprüche von WELLFILM CINEMA AUSTRIA gefährdet werden, wenn der Kunde unrichtige Angaben über sich, seine Vermögensverhältnisse und deren Beauftragung gemacht hat, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder zur Verstärkung von Sicherheiten nach Aufforderung von WELLFILM CINEMA AUSTRIA innerhalb angemessener Frist nicht nachkommt, wenn gegen den Kunden eine Zwangsvollstreckung oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, eingeleitet worden ist oder absehbar eingeleitet werden kann oder aus sonstigen ihm berechtigt erscheinenden Grün-den. Mit der Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner Geschäftszweige werden die auf den betroffenen Geschäftszweig geschuldeten Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, WELLFILM CINEMA AUSTRIA insoweit von allen für ihn oder in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen stillschweigend zu befreien. WELLFILM CINEMA AUSTRIA ist berechtigt, die für den Kunden oder in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und sonstige Verpflichtungen mit Wirkung gegen den Kunden auszugleichen und ist jederzeit aus wichtigem Grund oder begründbarer Vermutung berechtigt, Leistungen abzulehnen, zu beschränken oder aufzuheben.

13. Geltung der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Abwicklung und dem Abwicklungsverhältnis entsprechender Umfang, gelten auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner Geschäftszweige weiter. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

14. Datenschutz
Falls nicht anders vereinbart, gelten die mir vom Kunden unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass für den Fall, dass sich WELLFILM CINEMA AUSTRIA Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, WELLFILM CINEMA AUSTRIA berechtigt ist, diesen Dritten die Kundendaten weiterzugeben, sofern dies erforderlich ist.

15. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung soll eine dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende wirksame Bestimmung treten.

Maßgebend für die Geschäftsbeziehung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WELLFILM CINEMA AUSTRIA. Der Kunde bestätigt hiermit, alle Angaben gründlich gelesen und verstanden zu haben. Eventuell aufgetretene Fragen wurden beantwortet. Der Kunde bestätigt, insbesondere über die Haftungs-beschränkungen aufgeklärt worden zu sein. Der Wortlaut der Regelungen kann auch in den Geschäftsräumen von WELLFILM CINEMA AUSTRIA eingesehen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden hiermit ausgehändigt. Der Kunde kann auch später noch die Übersendung der AGB an sich verlangen. AGB, WELLFILM CINEMA AUSTRIA Stand: Mai 2016

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